Ratgeber
Rollladengurt kaputt: Muss der Mieter oder der Vermieter zahlen?
Kurz gesagt: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig (Paragraf 535 BGB). Eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann kleine Reparaturen wie den Gurttausch aber auf den Mieter übertragen - und nur dann.
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Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft der Mieterverein oder eine anwaltliche Beratung.
Die Grundregel: der Vermieter hält instand
Rollläden gehören zur Mietsache, und deren Instandhaltung ist Sache des Vermieters (Paragraf 535 BGB). Er muss die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand halten. Ein durch normalen Gebrauch verschlissener oder gerissener Gurt ist üblicher Verschleiß - dafür ist ohne besondere Vereinbarung der Vermieter zuständig.
Die Ausnahme: die Kleinreparaturklausel
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel, die kleine Reparaturen dem Mieter auferlegt. Sie greift nur für Teile, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen - gemeint sind also die Bedienteile: Gurt, Kurbel oder Bediengriff. Der verdeckte Motor oder die Mechanik im Kasten fallen nicht darunter.
Wie eng das gemeint ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln. Dort war eine Klausel zu beurteilen, die pauschal Fenstern, Türverschlüssen und Rolläden aufzählte. Das Gericht erklärte sie für unwirksam und begründete das damit, dass Rollläden nicht in ihrer Gesamtheit, sondern nur hinsichtlich ihrer Verschlussvorrichtungen dem häufigen Zugriff eines Mieters unterliegen (AG Köln, Urteil vom 27.01.2011, Aktenzeichen 210 C 324/10). Steht in deinem Vertrag also schlicht Rollläden, lohnt der genaue Blick: Eine zu weit gefasste Klausel fällt komplett - und dann zahlt wieder der Vermieter.
Wann die Klausel wirksam ist
Eine Kleinreparaturklausel ist nur unter drei Bedingungen wirksam:
- Obergrenze je Reparatur: ein fester Höchstbetrag pro Einzelfall. Einen gesetzlich festgelegten Betrag gibt es nicht; in der Praxis werden je nach Gericht und Quelle grob 75 bis 150 Euro als angemessen angesehen.
- Jahresobergrenze: zusätzlich eine jährliche Höchstgrenze, oft genannt werden etwa 6 bis 10 Prozent der Jahreskaltmiete. Auch hier gibt es keine feste gesetzliche Zahl.
- Keine Reparaturpflicht: der Mieter darf nur zur Kostenübernahme, nicht zur Durchführung der Reparatur verpflichtet werden.
Fehlt eine dieser Bedingungen, ist die Klausel unwirksam - dann zahlt der Vermieter, auch bei kleinen Beträgen.
Zuerst dem Vermieter Bescheid geben
Melde einen defekten Rollladen immer zuerst deinem Vermieter, am besten schriftlich (eine E-Mail reicht). Das schreibt Paragraf 536c BGB vor: Zeigt sich ein Mangel, musst du ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Reparierst du auf eigene Faust, ohne vorher Bescheid zu geben, kannst du deinen Anspruch auf Erstattung der Kosten verlieren - selbst dann, wenn eigentlich der Vermieter zuständig gewesen wäre. Erst wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die Sache keinen Aufschub duldet, kannst du den Mangel selbst beseitigen und die Kosten ersetzt verlangen (Paragraf 536a Abs. 2 BGB).
Und wenn der Gurt teurer wird?
Liegen die Kosten über der vereinbarten Obergrenze, trägt der Vermieter die gesamte Reparatur - nicht nur den überschießenden Teil. Der reine Gurtwechsel ist meist günstig; teuer wird es erst, wenn Wickler, Welle oder Motor betroffen sind - und die fallen ohnehin nicht unter Kleinreparaturen.
Häufige Fragen
Wer zahlt den gerissenen Rollladengurt in der Mietwohnung?
Grundsätzlich der Vermieter (Paragraf 535 BGB), weil ein verschlissener Gurt normaler Verschleiß ist. Nur bei einer wirksamen Kleinreparaturklausel und innerhalb der Kostengrenzen trägt der Mieter die Kosten.
Fällt der Gurttausch unter Kleinreparaturen?
Ja, sofern die Klausel wirksam ist. Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass Rollläden nur hinsichtlich ihrer Verschlussvorrichtungen dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen - der Gurt gehört dazu. Der verdeckte Wickler-Mechanismus oder ein Motor gehören nicht dazu.
Wie hoch darf eine Kleinreparaturklausel sein?
Einen gesetzlich festgelegten Betrag gibt es nicht. In der Praxis gelten grob 75 bis 150 Euro pro Reparatur und eine Jahresgrenze von etwa 6 bis 10 Prozent der Jahreskaltmiete als angemessen, die Angaben schwanken aber je nach Gericht und Quelle. Ohne beide Grenzen ist die Klausel meist unwirksam.
Darf ich als Mieter den Gurt einfach selbst wechseln?
Melde den Schaden zuerst deinem Vermieter, am besten schriftlich - das schreibt Paragraf 536c BGB vor und sichert dir eine mögliche Kostenerstattung. Danach sind kleine, zerstörungsfreie Reparaturen wie ein Gurttausch in der Regel unproblematisch. Bei größeren Eingriffen (Kasten öffnen, Motor einbauen) sprich vorher in jedem Fall mit dem Vermieter.
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